Gesetzliche Pflegeversicherung unzureichend

Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist laut einer aktuellen Statistik des Verbands der Ersatzkassen (vdek) unzureichend. Pflegebedürftige oder deren Angehörige mussten für einen Heimplatz 2018 nochmals 58 Euro mehr zahlen als im Jahr zuvor - inzwischen liegt der Griff in die eigene Tasche für die stationäre Pflege im Schnitt bei 1830 Euro monatlich. Im Mai 2017 lagen diese Kosten noch unter 1700 Euro im Monat.
 


In dieser Summe stecken die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und der Pflegesatz. Diesen übernimmt die Pflegeversicherung nicht komplett, Pflegebedürftige müssen allein hierfür im Schnitt 655 Euro monatlich aufbringen.

 

Belastung regional unterschiedlich

Je nach Bundesland sind die Belastungen unterschiedlich hoch. Am teuersten kommt die Unterbringung Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen, die durchschnittlich 2.252 Euro aus eigener Tasche zahlen müssen. Am günstigsten ist der Pflegeheimaufenthalt in Sachsen-Anhalt (1.218 Euro). Dies liegt neben den unterschiedlichen Pflegesätzen auch an regional unterschiedlichen Löhnen und Vorgaben für die Personalausstattung.

 

Verbraucherzentralen verlangen Steuerzuschuss

Um die Verbraucher vor den steigenden Pflegekosten zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen einen Steuerzuschuss für die soziale Pflegeversicherung. Außerdem sollen die Leistungen der Pflegeversicherung regelmäßig an die steigenden Kosten angepasst werden, orientiert an der Inflationsrate und den Personalkosten. »Der Pflegefall darf nicht länger zur Kostenfalle werden«, sagte Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

 

Wenn das Einkommen nicht reicht

Sollten Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu finanzieren, steht Ihnen »Hilfe zur Pflege« durch das Sozialamt zu. Das Sozialamt springt aber nur bei »angemessenen Heimkosten« ein, und das auch nur dann, wenn Ihre Kinder ebenfalls kein ausreichendes finanzielles Polster mitbringen, um für die Kosten aufzukommen. Zuerst werden also Ihre Kinder zur Kasse gebeten.
 

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